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Neubauwohnung kaufen – direkt von HELMA

Sie haben Interesse an einer Neubauwohnung oder möchten eine Eigentumswohnung kaufen, sind sich aber noch nicht sicher, ob Sie sich für eine Wohnung in einem Neubau oder in einem Altbau entscheiden sollen? Wir erklären, wie eine Neubauwohnung definiert wird, wie zwischen einer Eigentumswohnung in einem Neubau und einem Altbau unterschieden werden kann, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Neubauwohnung kaufen und vermieten möchten und wo bzw. wie Sie eine Wohnung in einem Neubau am besten kaufen und finanzieren können.

 

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Bietet HELMA Neubauwohnungen zum Kaufen an?

HELMA bietet Ihnen eine Vielzahl unterschiedlicher Neubauwohnungen zum Kaufen an. Entdecken Sie jetzt unsere Vielfalt in unseren aktuellen Wohnungsbauprojekten.

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Was ist eine Neubauwohnung?

Als Neubauwohnung wird eine Eigentumswohnung in einem kürzlich fertiggestellten (Wohn-) Gebäude bezeichnet. Die Fertigstellung kann dabei sowohl den Bau der Immobilie als auch (unter bestimmten Voraussetzungen) die Sanierung eines Gebäudes betreffen.

Wann wird eine (Bestands-) Immobilie als Neubau definiert?

Da der Begriff Neubau nicht geschützt ist, kann er nicht einheitlich definiert werden und wird für unterschiedliche Immobilienzustände verwendet. Zwar legt der Begriff nahe, dass es sich um ein „neu gebautes“ Gebäude handelt, wie lange ein Gebäude allerdings als „neu gebaut“ anzusehen ist, ist gesetzlich nicht festgelegt. Folgende unterschiedliche Ansichten sind dabei die gängigsten, die vor allem beim Kauf von Bestandsimmobilien besonders beachtet und hinterfragt werden sollten.

  • Definition a: Ein Neubau ist ein neu gebautes Haus, in dem noch keinerlei Reparatur- oder Renovierungsarbeiten angefallen sind. In der Regel ist dies in den ersten 3 bis 5 Jahren der Fall.
  • Definition b: Ein Neubau ist ein Haus so lange, bis die erste aufwendige Sanierung durchgeführt wurde. Das Haus kann je nach Pflegezustand also auch bereits 25 Jahre oder älter sein.
  • Definition c: Ein Neubau wird so lange als Neubau bezeichnet, bis der angewandte Architekturstil oder die verwendete Bautechnologie in der heutigen Zeit nicht mehr als state-of-the-art / gängig gilt.
  • Definition d: Ein Bestandsgebäude (Altbau) kann nach einer Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen wieder als Neubau bezeichnet werden. Als Voraussetzung gilt in dem Fall, dass wesentliche Bestandteile der Bausubstanz (mindestens 50 %) ausgetauscht / neu gebaut werden mussten.
  • Definition e: Vor allem im Berliner Wohnungsmarkt gelten alle Immobilien mit Baujahr ab 1950 als Neubau. Das bedeutet, dass Sie im Jahr 2022 eine Neubauwohnung erwerben können, die bereits 72 Jahre alt ist. Altbauwohnungen in der Großstadt Berlin sind dagegen mindestens 73 Jahre alt.

Was ist eine Neubauwohnung von HELMA und wie alt ist sie?

Bei HELMA genießen Sie den Vorteil, dass bei uns die Definition für Ihre Neubauwohnung vollkommen klar und eindeutig ist: Ihre Wohnung wurde gerade erbaut und Sie kaufen Ihre Wohnung in einer Neubau-Immobilie von HELMA unmittelbar und direkt aus erster Hand vom Bauträger. Ohne Vermittler. Ohne Makler. Als erster Eigentümer dieser Neubauwohnung.

Was ist das Besondere an einer Neubauwohnung von HELMA? 

„Echte“ Neubauwohnungen wie die Wohnungen in Neubau-Immobilien von HELMA sind besonders beliebt und begehrt. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  • Neubauwohnungen von HELMA sind modern und hochwertig ausgestattet (z.B. mit Markenfabrikaten wie Grohe und Villeroy & Boch)
  • HELMA Immobilien werden in bester Massivbauqualität errichtet und sind dadurch besonders langlebig und wertstabil.
  • Unsere Wohnungen erhalten umfangreiche technische Ausstattungen, z.B. elektrisch betriebene Rollläden, Klingelanlagen mit Video- und Gegensprechfunktion, Fußbodenheizung mit separater Raumsteuerung (kann projektbezogen abweichen).

Neubauwohnungen von HELMA werden schlüsselfertig und ohne zwischengeschalteten Makler direkt von HELMA als Bauträger an die neuen Eigentümer übergeben.

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Im Überblick

Unsere Bauprojekte mit Neubauwohnungen

Navigieren Sie über die markierten Orte in der Karte zu den einzelnen Projekten. Mit Klick auf einen der grünen Pins erhalten Sie die Eckdaten zum Projekt und können über den Link unten im Fenster zur detaillierten Projektseite gelangen.

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FAQs zum Kauf von Neubauwohnungen als Kapitalanlage

Neubauwohnungen eignen sich nicht nur für den Eigenbedarf, sondern sind auch als Kapitalanlage zur Vermietung besonders beliebt. Hier erfahren Sie, warum das so ist und was Sie als Kapitalanleger und Vermieter wissen sollten.

Können die HELMA-Neubauwohnungen vermietet werden? Beim Kauf einer Eigentumswohnung in einem Neubau von HELMA geht das Eigentum nach Fertigstellung und Schlüsselübergabe von HELMA als Bauträger an Sie als neuen Eigentümer über. Als Eigentümer treffen Sie die alleinigen Entscheidungen über Ihre Immobilie und haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, diese zu vermieten und als Kapitalanlage gewinnbringend zu verwenden.
Wieso sind Eigentumswohnungen in einem Neubau eine attraktive Kapitalanlage? Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, die sich in einem Neubau befindet, eignet sich diese besonders gut als Kapitalanlage, denn sie ist frisch tapeziert (mit Malervlies) und gestrichen, hochwertig ausgestattet, sehr modern und absolut energieeffizient. Potenzielle Mieter von Neubau-Mietwohnungen wissen dies besonders zu schätzen, genießen die meist ebenfalls neu angelegten Außenanlagen sowie die neu entstehende Nachbarschaft und sind bereit eine entsprechend hohe Miete zu zahlen. Zusätzlich profitieren Sie bei Neubauwohnungen zur Vermietung von besonderen Steuervorteilen.
Welche Steuervorteile kann ich bei der Vermietung von Neubauwohnungen geltend machen?

Bei der Vermietung von Neubauwohnungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vier Jahre lang Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dabei handelt es sich um 5 % der Kosten für das Gebäude, jedoch nur bis zu einer Grenze von 100 Euro/m² der Wohnfläche. Dieser Steuervorteil gilt für alle Neubauwohnungen zur Kapitalanlage, wenn der Wohnungskauf im Jahr der Fertigstellung erfolgt ist und Sie die Immobilie mindestens zehn Jahre lang vermieten wollen. 

Wichtig zu wissen: Diese Sonderausgaben können zusätzlich zur normalen Abschreibung der Baukosten in Höhe von 2 % zzgl. der Nebenkosten bei der Vermietung von Kapitalanlageobjekten geltend gemacht werden.
Wie stehen die Möglichkeiten zum Weiterverkauf? Beim Weiterverkauf von Immobilien zur Kapitalanlage muss die Spekulationsfrist von 10 Jahren beachtet werden. Wird die Anlageimmobilie innerhalb der ersten zehn Jahre verkauft, fällt auf den Gewinn eine Spekulationssteuer in Höhe des persönlichen Steuersatzes an. Zusätzlich gilt zu beachten, dass die Steuervorteile bei Vermietung von Neubauwohnungen dann ebenfalls zurückgezahlt werden müssen.
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