Rollstuhlgerecht Bauen und Wohnen mit HELMA

Wohnraum ist ein menschliches Grundbedürfnis, das es unerlässlich macht, jede einzelne Personengruppe bei der Planung von Wohnraum zu berücksichtigen. Wohnprojekte zu erschaffen, die rollstuhlgerecht ausgestattet werden, ist für HELMA daher selbstverständlich. Dabei liegt es uns besonders am Herzen, dass nicht nur einzelne Wohnungen rollstuhlgerecht gebaut werden, sondern das gesamte Wohnkonzept, diesem Vorsatz entsprechend folgt.

Was bedeutet „rollstuhlgerecht“?

Die Voraussetzungen für rollstuhlgerechtes Bauen und Wohnen werden in der DIN 18040-2 geregelt. „Rollstuhlgerecht“ zu bauen, beginnt bereits bei den Zuwegungen der Wohnanlagen. Für Treppen und Hauseingänge müssen rollstuhlgerechte Alternativen zur Verfügung stehen. Rollstuhlgerechte Wohnungen, die nicht im Erdgeschoss (Parterre) liegen, müssen über eine ausreichend große Aufzuganlage (Fahrstuhl) erreichbar sein. Das Gleiche gilt für Hauswirtschafts- und Kellerräume. Rollstuhlgerecht zu bauen, bedeutet, dass sowohl in als auch außerhalb der Wohnung nicht nur die Möglichkeit entstehen muss, mit einem Rollstuhl überall hinzukommen, sondern auch entsprechende Wendemöglichkeiten integriert werden. Eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm x 150 cm ist dabei obligatorisch.


Wie werden Wohnräume und Badezimmer rollstuhlgerecht ausgestattet?

Eine Wohnung wird erst dann als rollstuhlgerecht bezeichnet, wenn zwischen Möbeln sowie vor und hinter den Türen eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm x 150 cm berücksichtigt wird. Schalter und Steckdosen müssen auf einer Höhe von 85 cm über dem Fußbodenbelag, Fenster- und Türgriffe auf einer Greifhöhe zwischen 85 cm und 105 cm implementiert werden. In nicht rollstuhlgerechten Wohnungen befinden sich Schalter und Türgriffe üblicherweise auf einer Höhe von 105 cm und Steckdosen auf einer Höhe von 30 cm über dem Bodenbelag. Für Fenstergriffe gibt es hingegen keine Norm.

Auch vor den Sanitärobjekten ist eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm obligatorisch. Der Duschbereich muss ebenerdig und rollstuhlbefahrbar, der Waschtisch unterfahrbar sein. Neben dem WC sind beidseitige Stützklappgriffe erforderlich.

Haben Sie Fragen zu rollstuhlgerechtem Bauen und Wohnen?

Detaillierte Informationen zu den Ausstattungsmerkmalen unserer rollstuhlgerechten Wohnungen finden Sie in der Bauleistungsbeschreibung sowie im Ausstattungskatalog des jeweiligen Bauprojektes. Haben Sie weitere Fragen oder Wünsche auf dem Herzen? Dann freuen wir uns auf Ihre persönliche Kontaktaufnahme und beraten Sie jederzeit gerne zu Ihrem Anliegen.

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