• Berlin-Karlshorst - Carlsgarten (3. BA)
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Berlin-Karlshorst - Carlsgarten (3. BA)

Berlin-Karlshorst: 72 Einfamilienhäuser und 50 Reihenhäuser

Im 3. Bauabschnitt wurden 72 Einfamilien- und 50 Reihenhäuser erbaut. Alle Einfamilienhäuser wurden, wie bereits im 1. und 2. Bauabschnitt, individuell geplant und nach den Wünschen unserer Kunden gebaut. Die Reihenhäuser sind baugleich zu den Häuser im 2. Bauabschnitt. Alle Häuser wurden in wertbeständiger Massivbauweise realisiert.

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Projektdetails

  • 72 Einfamilienhäuser und 50 Reihenhäuser
  • 4 bis 5 Zimmer, Wohnfläche von ca. 149 m² (Reihenhäuser)
  • Grundstücksflächen von ca. 167 bis 754 m²
  • Wertbeständige Massivbauweise
  • 3-Scheiben-Isolierglas
  • Rollläden
  • Bodenfliesen in Bad, Dusche, WC, Küche, Diele & Windfang, z.B. Grohn Keramik
  • Fußbodenheizung
  • Geländertragende Holztreppe
  • Fliesen-Markenfabrikate, z.B. Villeroy & Boch
  • Hochwertige Sanitärausstattung

Lageplan

  • Frau Aukschun
    Frau Aukschun aus 10318 Berlin-Karlshorst
    "Besonders gut hat uns an HELMA gefallen: Die Zusammenarbeit mit unserem Bauleiter, die schnelle Fertigstellung des Hauses sogar vor Termin, das reibungslose Ineinandergreifen der einzelnen Gewerke."
  • Frau Rinkau
    Frau Rinkau aus 10318 Berlin-Karlshorst
    "Besonders gut hat uns an HELMA gefallen: Die Zusammenarbeit mit dem Bauleiter."
  • Herr Reif
    Herr Reif aus 10318 Berlin-Karlshorst
    "Besonders gut hat uns an HELMA gefallen: Der Verkauf."

Impressionen


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Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit überprüft. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen wird nicht übernommen. Das dargestellte Bild- und Planmaterial dient allein der Veranschaulichung und ist unverbindlich. Die Abbildungen zeigen zum Teil Sonderausstattungen/Eigenleistungen. Soweit Abbildungen Herstellerangaben erkennen lassen, dienen diese allein der Illustration. Für die Nutzbarkeit von Räumen zu dem dargestellten Zweck wird keine Gewähr übernommen. Änderungen der Planung und Ausführung sowie Abweichungen von den Darstellungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Falle eines Vertragsschlusses gelten ausschließlich die Vereinbarungen, Festlegungen und Darstellungen im notariellen Kaufvertrag einschließlich der darin vereinbarten Bau- und Leistungsbeschreibung.