• Eigentumswohnungen in Gilching

Barrierefreie Wohnungen von HELMA

Barrierefreies Bauen richtet sich besonders an die Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Dabei kann es sich sowohl um körperliche Einschränkungen handeln als auch um Einschränkungen, die die Wahrnehmungsfähigkeit und Informationsverarbeitung betreffen. Gerade für diese Personengruppe ist Wohnraum nicht nur ein Grundbedürfnis, sondern kann, wenn er entsprechend erschaffen wird, auch Schutz und seelischen Trost spenden. Aus diesem Grund ist der Bau von barrierefreien Wohnungen eine Herzensangelegenheit für HELMA, die in unseren Wohnbauprojekten mit Mehrfamilienhäusern, Berücksichtigung findet.

Was bedeutet „barrierefrei“?

Die Anforderungen, die eine Wohnung erfüllen muss, um als „barrierefrei“ bezeichnet werden zu dürfen, werden im 1. Teil der DIN 18040-2 geregelt. Der 2. Teil der Norm befasst, sich mit den zusätzlichen, erweiterten Anforderungen, um eine Wohnung nicht nur barrierefrei, sondern auch rollstuhlgerecht auszustatten. Barrierefreiheit beginnt demnach bereits bei den Zuwegungen. Diese müssen breit genug sein (mind. 120 cm), um mit Gehhilfen genutzt werden zu können. Zusätzlich müssen Zugangsbereich und Hauseingang leicht auffindbar sein, indem sie kontrastreich, schwellenfrei und auffällig gestaltet werden. Auch innerhalb des Hauses ist die schwellenlose Gestaltung fortzusetzen und die Bedienbarkeit von Schalter und Türgriffen auf einer Höhe von 85 cm über dem Fußbodenbelag zu gewährleisten.


Wie werden Wohnräume und Badezimmer barrierefrei ausgestattet?

Jeder Raum wird so groß geplant, dass, zusätzlich zu einer normalen Möblierung, eine ausreichend große Bewegungsfläche von mindestens 120 cm x 120 cm zwischen den Möbeln erhalten bleibt. Pro Wohnung muss außerdem mindestens ein barrierefreies Badezimmer zur Verfügung stehen, in dem die Dusche ebenerdig begehbar ist. Die Tür darf nicht in das Badezimmer aufgehen, damit sie nicht blockiert werden kann, und sollte von außen entriegelbar sein. Vor und zwischen den Sanitärobjekten sind ausreichend große Bewegungsflächen und an den Wänden die Möglichkeit zu schaffen, Stütz- oder Haltegriffe auch nachträglich anbringen zu können. Des Weiteren ist ein rutschfester Bodenbelag in der gesamten Wohnung obligatorisch.

Haben Sie Fragen zu den barrierefreien Wohnungen von HELMA?

In den Bauleistungsbeschreibungen und Ausstattungskatalogen unserer Wohnbauprojekte mit Mehrfamilienhäusern finden Sie detaillierte Informationen zu den Ausstattungsmerkmalen unserer barrierefreien Wohnungen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für alle Fragen auch persönlich zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und beraten Sie jederzeit gerne.

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