Hausmodell auf Grundrissplänen

Hausgeld – was ist das und wie wird es berechnet?

Als Wohnungseigentümer sind Sie automatisch auch Miteigentümer von gemeinschaftlich genutzten Flächen, Anlagen und Räumen eines Mehrfamilienhauses. Um dieses Gemeinschaftseigentum zu pflegen, zu verwalten und instand zu halten, fallen Kosten an, die Sie mit dem monatlich zu entrichtenden Hausgeld für Ihre Eigentumswohnung vorauszahlen müssen. Hier erfahren Sie, welche Bestandteile das Hausgeld enthält, welchen Anteil Sie davon zu leisten haben und wie es berechnet wird.

Wie setzt sich das Hausgeld für eine Eigentumswohnung zusammen und welche Bestandteile können auf Mieter umgelegt werden?

Mit dem Hausgeld werden alle laufenden Nebenkosten sowie die geplanten Investitionen abgedeckt. Es wird monatlich im Voraus geleistet und am Ende eines Wirtschaftsjahres mit der Jahresrechnung abgerechnet. Vergleichbar ist das Hausgeld mit den Nebenkosten, die in einer Mietwohnung zu zahlen sind. Das Hausgeld enthält allerdings auch zusätzliche Posten, die nicht auf Mieter umlegbar sind.

 

Folgende Bestandteile des Hausgeldes sind nicht umlagefähig:

  • Instandhaltungsrücklage
  • Reparatur- und Instandhaltungskosten, die nicht mit der Instandhaltungsrücklage abgedeckt werden können oder sollen (kleinere Reparaturen am Haus, z.B. ein defekter Lichtschalter)
  • Verwaltungskosten (bspw. Kosten für Bankkonto, Porto und Hausverwaltung)

 

Folgende Bestandteile des Hausgeldes sind umlagefähig:

  • Reinigung und Pflege (Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Müllbeseitigung, Gartenpflege)
  • Wasserver- und entsorgung (gemeinschaftliche und individuelle Verbrauchskosten, Zählerkosten, Grundgebühren und Verbrauchsberechnungsgebühren)
  • Heizkosten inkl. Warmwasser (gemeinschaftliche und individuelle Verbrauchskosten, Wartung, Grundgebühren und Schornsteinfeger)
  • Versicherungskosten (Sach- und Haftpflichtversicherung)
  • Kosten für sonstige gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Räume (Aufzug, SAT-Anlage, Kabelanschluss, gemeinschaftlich genutzte Lampen und Leuchtmittel, Waschküche und Trockenräume, Hobbyräume, Schwimmbad)
  • Hausmeistervergütung inklusive Sozialversicherungs- und Steuerabgaben

Wie wird das Hausgeld pro Monat berechnet und auf die Miteigentümer aufgeteilt?

Um das Hausgeld, das pro Monat gezahlt werden muss, auf die Miteigentümer der Eigentümergemeinschaft aufzuteilen, werden sogenannte Verteilungsschlüssel benötigt. Laut WEG (Wohnungseigentumsgesetz) § 16 ist der zu verwendende Verteilungsschlüssel grundsätzlich der Miteigentumsanteil. Sofern die rechtliche Verteilung des Miteigentums allerdings nicht auf Basis der Wohnfläche stattgefunden hat oder die Kosten auf einen Mieter umgelegt werden sollen, kann dieser Verteilungsschlüssel zu einer ungerechten Aufteilung des Hausgeldes führen. Aus diesem Grund werden in der Teilungserklärung (Teil des Grundbucheintrags) die Verteilungsschlüssel für Verbrauch, Wohnungsanzahl und Flächenverhältnis unterschiedlich festgelegt.

An wen muss ich das Hausgeld zahlen?

Das Hausgeld wird generell an den Hausverwalter gezahlt. Dieser verwaltet das gesamte Vermögen der Eigentümergemeinschaft auf einem Wohnungseigentümergemeinschaftskonto (WEG-Konto).

Wer erstellt die Jahresabrechnung?

Am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres muss eine Jahresabrechnung durch den Hausverwalter vorgenommen werden. Für die Jahresabrechnung stellt der Hausverwalter die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres fest und vergleicht sie mit dem zu Beginn des Wirtschaftsjahres aufgestellten Wirtschaftsplan. Der sich dadurch ergebende Überschuss oder Fehlbetrag wird in der Jahresabrechnung ausgewiesen.


Abgrenzung der Begriffe Wohngeld / Hausgeld

Zwischen den Begriffen „Hausgeld“ und „Wohngeld“ kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Fälschlicherweise wird der Begriff Wohngeld gelegentlich synonym zum Begriff „Hausgeld“ verwendet. Im Gegensatz zum „Hausgeld“ beschreibt das Wohngeld allerdings einen im Wohngeldgesetz verankerten staatlichen Zuschuss zu den Mietkosten. Aus diesem Grund können beide Begriffe nicht synonym füreinander verwendet werden.

Mit welcher Höhe des Hausgeldes muss ich beim Kauf einer Eigentumswohnung rechnen?

Da die Höhe des Hausgeldes von vielen Parametern, wie beispielsweise dem eigenen Verbrauch (Strom, Wasser), die Ausstattung des Gemeinschaftseigentums (Aufzug, Schwimmbad, Hobbyräume), dem Alter des Gebäudes und der Vergabe der Verwaltungs- und Pflegekosten (Hausmeister, externer Verwalter, Gärtner, Gebäudereinigung, Winterdienst) abhängt, kann zu der Höhe des Hausgeldes keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Durchschnittlich kann jedoch von einem monatlichen Hausgeld für Eigentumswohnungen zwischen 2,50 und 4,50 Euro pro Quadratmeter ausgegangen werden.

Unser Tipp: Bei Neubauwohnungen fällt das Hausgeld, entsprechend zur Instandhaltungsrücklage, in der Regel geringer aus, da große Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen in den ersten 5 bis 10 Jahren nicht zu erwarten sind.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen zum Hausgeld oder zu den attraktiven Eigentumswohnungen von HELMA haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren oder einen Blick in unsere aktuellen Neubauprojekte zu werfen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und beraten Sie gerne.

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